ÜBER DIE ALLIANZ

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Wer sind wir?

Die Allianz für Lobbytransparenz vereint acht Organisationen, die sich gemeinsam für eine faire und transparente Interessenvertretung einsetzen. Nachdem Transparency International Deutschland e.V. und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) 2018 die Transparenzinitiative gestartet hatten, schlossen sich ein Jahr später vier weitere Organisationen (BDI, VZBV, DIE FAMILIENUNTERNEHMER und NABU) an. Sie gründeten im Juni 2019 zusammen die „Allianz für Lobbytransparenz“. Mittlerweile werden die Gründungsmitglieder von weiteren Partnern (BVK, BdB, Phineo, Mehr Demokratie) unterstützt. Unsere zentrale gemeinsame Grundlage ist das 2019 veröffentliche Eckpunktepapier. In diesem fordern wir unter anderem die Einführung eines umfassendes Interessenvertretungsgesetzes mit gleichen Regeln für alle, sowie die Einführung einer politischen Fußspur.  

Seit Februar 2023 sind das Gründungsmitglied NABU und der Partner WWF nicht mehr Mitglied bzw. Partner:innen der Allianz für Lobbytransparenz.

Warum wurde die Allianz gegründet?

Gesellschaftliche Interessen sind so bunt und unterschiedlich wie die Gesellschaft selbst. Demzufolge sind auch ihre Vertretungen und die vertretenden Akteur:innen äußerst divers. Damit alle Interessen auch politisch abgebildet werden können, ist der Austausch zwischen Politik und den betreffenden Interessenvertreter:innen unverzichtbar. Interessenvertretung ist ein elementarer Bestandteil unserer pluralistischen Demokratie, gehört zum Fundament des politischen Willensbildungsprozesses und ist ein wichtiger Grundpfeiler bei Gesetzgebungsvorhaben. Wichtig und entscheidend dabei ist jedoch, dass für alle Interessenvertreter:innen die gleichen Spielregeln gelten.

Durch die Einführung eines öffentlichen Verbänderegisters hatte Deutschland bereits seit dem Jahr 1972 Lobbyregeln. Seither hat sich jedoch die politische Interessenvertretung stark verändert und weiterentwickelt. Bereits 2011 wurde erfolgreich auf europäischer Ebene ein Lobby- bzw. „Transparenzregister“ eingeführt. Daher galt es auch in Deutschland die alten Transparenzregelungen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, der heutigen Zeit anzupassen.

ERSTER ERFOLG UND WICHTIGER SCHRITT FÜR MEHR TRANSPARENZ

Im Sommer 2020 entschloss sich die Große Koalition, ein Lobbyregister einzuführen und veröffentlichte im Herbst 2020 einen ersten Gesetzesentwurf. Kurz vor Ende der Legislaturperiode gelang es der Koalition 2021 sich auf ein Lobbyregistergesetz zu einigen, das seit 2022 in Kraft ist. Dessen Einführung war ein erster wichtiger und notwendiger Schritt hin zu mehr Transparenz in der politischen Interessenvertretung.

Als Allianz für Lobbytransparenz haben wir das Gesetzgebungsverfahren unterstützend begleitet, um den Entwurf zu verbessern und letztlich die Transparenz in der Interessenvertretung zu erhöhen. So waren zahlreiche Mitglieder der Allianz für Lobbytransparenz im Rahmen der öffentlichen Anhörung vertreten.

HILFESTELLUNG UND AKZEPTANZ FÜR DAS LOBBYREGISTER  

Die Eintragungspflicht betrifft unterschiedliche Organisationen und Personen. Hierzu zählen beispielsweise Wirtschaftsverbände, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Stiftungen, Public-Affairs-Agenturen, Kanzleien oder andere Stakeholder, die politische Interessenvertretung betreiben. Somit stellten sich im Rahmen der Einführung im Januar 2022 für alle registrierungspflichtigen Akteur:innen die gleichen praktischen Fragen.

Um bei der Beantwortung zu helfen und den Eintragungsprozess zu erleichtern hat die Allianz für Lobbytransparenz gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (de’ge’pol) im Januar und Februar 2022 eine Vielzahl an Webinaren angeboten und die Lobbyist:innen bei der Eintragung unterstützt. Damit konnten wir einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Einführung des Lobbyregisters leisten. Schließlich sind korrekte und möglichst vergleichbare Einträge von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz des Lobbyregisters.

BLINDE FLECKEN UND OFFENE BAUSTELLEN

Dennoch blieben zentrale Forderungen der Allianz unberücksichtigt und das Gesetz hinter den Erwartungen zurück. So enthält das 2021 verabschiedete Lobbyregistergesetz noch zu viele blinde Flecken und Ausnahmen. Viele wichtige Lobbyorganisationen und Akteur:innen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Diese Ungleichbehandlung schmälert die Aussagekraft des Registers, widerspricht dem Gesetzesziel und führt letztlich zu einer Wettbewerbsverzerrung. Darüber hinaus fehlt mit dem exekutiven bzw. legislativen Fußabdruck in der Gesetzesbegründung ein wichtiges Element, das zeigt, welche Akteur:innen sich mit welchen Positionen in ein bestimmtes Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben.

Daher forderte die Allianz für Lobbytransparenz die Parteien im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2021 auf, das Lobbyregistergesetz nachzuschärfen. Mit Erfolg: Im Koalitionsvertrag einigten sich SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP darauf das Lobbyregister nachzuschärfen, die Ausnahmen zu reduzieren und eine politische Fußspur einzuführen.

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