POSITIONEN UND FORDERUNGEN
Die Allianz für Lobbytransparenz setzt sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz ein, welches allen Interessenvertreter:innen, Mitgliedern des Bundestages, sowie politischen Amtsträger:innen gerecht werden soll.
KERNFORDERUNGEN
- Einführung eines verpflichtenden Transparenzregister
- Einheitlicher und verbindlicher Verhaltenskodex
- Legislativer / Exekutiver Fußabdruck: Dokumentation politischer Interessenvertretung in der Gesetzesbegründung mit Online-Konsultationsverfahren
- Administration durch Lobbybeauftragte:n
GANZHEITLICHER ANSATZ FÜR LOBBYTRRANSPARENZ
Die Allianz für Lobbytransparenz zeichnet sich durch ihren ganzheitlichen Ansatz für eine transparente politische Interessenvertretung aus. Dieser orientiert sich am Prozess der politischen Interessenvertretung als solchen. Während der politische (exekutive/legislative) Fußabdruck aufzeigt, welche Interessensvertreter:innen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens sich mit welchen Inhalten eingebracht haben, dient ein Lobbyregister wiederum dazu offenzulegen, wer überhaupt Interessenvertretung betreibt, wie und mit welchen Mitteln diese betrieben wird und letztlich wessen Interessen vertreten werden.
LEGISLATIVER BZW. EXEKUTIVER FUSSABDRUCK
Durch eine sogenannte „politische Fußspur“ oder „Fußabdruck“ soll aufgezeigt werden, mit welchen Inhalten sich Interessensvertreter:innen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eingebracht haben.
Oft wurde hierfür – so auch von der Allianz für Lobbytransparenz – der Begriff des legislativen Fußabdrucks für den Legislativen Prozess allgemein verwendet, der i.d.R. in Form eines Referent:innenentwurfes bereits in der Exekutive seinen Anfang nimmt.
Mittlerweile wird in der Diskussion zwischen exekutiven und legislativen Fußabdruck unterschieden. Während der exekutive Fußabdruck sich auf die Exekutive, sprich die Ministerien, fokussiert, meint der legislative Fußabdruck die Dokumentation der Interessenvertretung innerhalb der Legislative, also dem Parlament. Einerseits muss auf exekutiver Ebene deutlich werden, welche (Arbeits-)ebene der Fußabdruck mit einbezieht und andererseits ist im legislativen Fußabdruck stets die „Freiheit des Mandats“ zu achten.

ERSTER ERFOLG UND OFFENE BAUSTELLEN
Die Einführung des Lobbyregisters zum 1.1.2022 war ein erster wichtiger und notwendiger Schritt hin zu mehr Transparenz in der politischen Interessenvertretung.
Allerdings enthält das Lobbyregistergesetz noch zu viele Ausnahmen und verfehlt damit das zentrale Ziel der Allianz: „Gleiche Regeln für alle“. Sie stehen im besonderen Widerspruch zum bewusst breit definierten Begriff der Interessenvertretung im Lobbyregister, wodurch das Gesetzesziel konterkariert wird. Es führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und erheblichen Ungleichbehandlung. Darüber hinaus fehlt ein exekutiver bzw. legislativer Fußabdruck in der Gesetzesbegründung, der dokumentiert, welche Lobbyinteressen insbesondere zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht und berücksichtigt wurden.
Gemeinsam setzt sich die Allianz daher für eine Weiterentwicklung des verabschiedeten Lobbyregistergesetzes ein. Wesentliche Elemente sind:
- Reduktion der Ausnahmen – gleiche Regeln für alle
- Einführung eines exekutiven / legislativen Fußabdrucks in der Gesetzesbegründung
ÜBERARBEITUNG DES LOBBYRG ANGEKÜNDIGT
Die Allianz für Lobbytransparenz begrüßt die angekündigte Überarbeitung des Lobbyregistergesetzes im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP. Demnach soll unter anderem der Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen erweitert werden. Zudem soll Gesetzesentwürfen der Bundesregierung und aus dem Bundestag eine sogenannte Fußspur (Fußabdruck) beigefügt werden, um Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen offenzulegen.