POSITIONEN UND FORDERUNGEN

Bild von PeterDost auf Pixabay

Die Allianz für Lobbytransparenz setzt sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz ein, welches allen Interessenvertreter:innen, Mitgliedern des Bundestages, sowie politischen Amtsträger:innen gerecht werden soll.

KERNFORDERUNGEN

  • Einführung eines verpflichtenden Transparenzregisters
    • Veröffentlichung der Herkunft (Name) der finanziellen Mittel
    • Angabe der finanziellen Aufwendungen für Interessenvertretung
  • Einheitlicher und verbindlicher Verhaltenskodex 
  • Legislativer / Exekutiver Fußabdruck: Dokumentation politischer Interessenvertretung in der Gesetzesbegründung mit Online-Konsultationsverfahren
  • Administration durch Lobbybeauftragte:n

GANZHEITLICHER ANSATZ FÜR LOBBYTRRANSPARENZ

Die Allianz für Lobbytransparenz zeichnet sich durch ihren ganzheitlichen Ansatz für eine transparente politische Interessenvertretung aus. Dieser orientiert sich am Prozess der politischen Interessenvertretung als solchen. Während der politische (exekutive/legislative) Fußabdruck aufzeigt, welche Interessensvertreter:innen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens sich mit welchen Inhalten eingebracht haben, dient ein Lobbyregister wiederum dazu offenzulegen, wer überhaupt Interessenvertretung betreibt, wie und mit welchen Mitteln diese betrieben wird und letztlich wessen Interessen vertreten werden.

LEGISLATIVER BZW. EXEKUTIVER FUSSABDRUCK

Durch eine sogenannte „politische Fußspur“ oder „Fußabdruck“ soll aufgezeigt werden, mit welchen Inhalten sich Interessensvertreter:innen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eingebracht haben.

In der politischen Diskussion wurde zu Beginn oftmals nur der Begriff des legislativen Fußabdrucks verwendet, der sich aus dem englischen „legislative footprint“ ableitet und zunächst 1:1 übersetzt wurde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im englischen System es die Legislative ist, von der die Gesetzgebungsinitiative ausgeht. So verwendete auch die Allianz für Lobbytransparenz den damals vorherrschenden Begriff „legislativer Fußabdruck“, den Sie im Rahmen der Gesetzesbegründung in Verbindung mit einem Online-Konsultationsverfahren in ihrem Eckpunktepapier von 2019 forderte. Allerdings bezieht dieser sich nur auf die Exekutive, wo hierzulande der legislative Prozess seinen Anfang nimmt. Schließlich geht hierzulande die Gesetzesinitiative in 87 Prozent der Fälle von der Bundesregierung aus. Aufgrund dessen ist in der deutschen Diskussion in den letzten Jahren verstärkt die Rede von einem „exekutiven Fußabdruck“ gewesen.

Mittlerweile wird in der Diskussion vermehrt zwischen exekutiven und legislativen Fußabdruck unterschieden. Während der exekutive Fußabdruck sich auf die Exekutive, sprich die Ministerien, fokussiert, meint der legislative Fußabdruck die Dokumentation der Interessenvertretung innerhalb der Legislative, also dem Parlament. Insofern fordert die Allianz für Lobbytransparenz einen exekutiven Fußabdruck.

ERSTER ERFOLG UND OFFENE BAUSTELLEN

Die Einführung des Lobbyregisters zum 1.1.2022 war ein erster wichtiger und notwendiger Schritt hin zu mehr Transparenz in der politischen Interessenvertretung.

Allerdings enthält das Lobbyregistergesetz noch zu viele Ausnahmen und verfehlt damit das zentrale Ziel der Allianz: „Gleiche Regeln für alle“. Sie stehen im besonderen Widerspruch zum bewusst breit definierten Begriff der Interessenvertretung im Lobbyregister, wodurch das Gesetzesziel konterkariert wird. Es führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und erheblichen Ungleichbehandlung. Darüber hinaus fehlt ein exekutiver bzw. legislativer Fußabdruck in der Gesetzesbegründung, der dokumentiert, welche Lobbyinteressen insbesondere zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht und berücksichtigt wurden.

Gemeinsam setzt sich die Allianz daher für eine Weiterentwicklung des verabschiedeten Lobbyregistergesetzes ein. Wesentliche Elemente sind:

  • Reduktion der Ausnahmen – gleiche Regeln für alle
  • Einführung eines exekutiven Fußabdrucks in der Gesetzesbegründung sowie Dokumentation aller eingeholten Gutachten, Ergebnisse von Beratungsgremien und sonstige Stellungnahmen durch den Gesetzgeber

Die Allianz für Lobbytransparenz begrüßte daher die im Koalitionsvertrag angekündigte Überarbeitung des Lobbyregistergesetzes von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP. Demnach sollte unter anderem der Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen erweitert werden. Zudem sollte eine sogenannte Fußspur (Fußabdruck) eingeführt werden, um Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen offenzulegen. Die Allianz für Lobbytransparenz hatte zuvor die Parteispitzen zu einer Nachschärfung hinsichtlich der Ausnahmen und des exekutiven Fußabdrucks aufgefordert.

REFORM DES LOBBYREGISTERGESETZES

Leider löst nicht nur die Reform des Lobbyregistergesetzes das Transparenzversprechen in weiten teilen nicht ein, sondern auch der später eingeführte exekutive Fußabdruck. So kam es nicht wie angekündigt zu einer Reduktion der pauschalen Ausnahmen für wichtige Interessengruppen wie Arbeitgeberverbände, Kirchen oder Gewerkschaften. Wie unsere Auswertung zeigt, handelt es sich bei dem zum 01.06.2024 eingeführten exekutiven Fußabdruck in der GGO auch eher um eine Alibi-Fußspur. Dieser Selbstverpflichtung kommt die Bundesregierung in über 70% der Fälle gar nicht nach und in weiteren ca. 21 % erhält der Fußabdruck keinen wesentlichen Informationsmehrwert.

Das ist umso problematischer, als dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Dokumentationspflichten für Interessenvertreter im Zuge der LobbyRG-Reform 2023 erheblich ausgeweitet hat, aber seine eigenen Dokumentationspflichten nur im Rahmen einer Selbstverpflichtung regelte und diesen sogar nur unzureichend nachkommt. Währenddessen ging die Reform des Lobbyregistergesetzes mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand für die Interessenvertreter einher, von dem nicht zuletzt gerade kleine und zivilgesellschaftliche Interessenorganisationen besonders betroffen sind. Dabei sind die neuen Registerinhalte hinsichtlich Regelungsvorhaben und Stellungnahmen in der Regel nicht überprüfbar. Hinzu kommt, dass Interessenvertreter unterschiedliche Anreize haben Angaben zu machen, wodurch Registerinhalte leider verzerrt und nur schwerlich vergleichbar sind, was die qualitative Transparenz des Registers untergräbt.

LÖSUNGSVORSCHLAG DER ALLIANZ UND VIELER VERBÜNDETER

Im aktuellen Lobbyregistergesetz liegen wesentliche Dokumentationspflichten bei den Interessenvertretern, künftig sollte dafür die Politik verantwortlich sein. Nur so kann ein einheitlicher, vergleichbarer Standard und die Kontrollierbarkeit der Inhalte gewährleistet werden.  Als ressourcenschonende, effiziente und bürgerfreundliche Lösung schlägt die Allianz zudem die Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens vor.

Dieses Verfahren würde es Interessenvertretern erleichtern, sich frühzeitig und transparent in Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Über die Angabe der Lobbyregister-Nummer wäre auch das automatische Hochladen und Verknüpfen von Gesetzes- bzw. Verordnungsvorhaben und Stellungnahmen im Lobbyregister möglich. Dies würde den administrativen Aufwand für Politik und Interessenvertreter erheblich senken, ohne dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit verloren gingen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner